Wohnflächenberechnung nach WoFlV

Wohnfläche richtig berechnen – Regeln, Beispiele und Rechner

Wohnfläche ist nicht einfach die gesamte Bodenfläche eines Hauses oder einer Wohnung. Dachschrägen, Balkone, Terrassen, Wintergärten, Treppen und Nebenräume werden nach der Wohnflächenverordnung unterschiedlich berücksichtigt. Eine nachvollziehbare Berechnung ist besonders beim Immobilienverkauf, bei der Bewertung und bei der Käuferfinanzierung wichtig.

Allgemeine Orientierung nach WoFlV – keine prüffähige Fachberechnung für ein konkretes Gebäude.

WO Wohnfläche Nach festgelegten Regeln voll, teilweise oder gar nicht anrechenbar
GF Grundfläche Tatsächlich gemessene Bodenfläche vor der prozentualen Anrechnung
NU Nutzfläche Kann weitere Flächen enthalten und ist nicht automatisch Wohnfläche
VK Verkaufsangabe Sollte methodisch eindeutig und durch Unterlagen nachvollziehbar sein

Warum die Wohnfläche beim Immobilienverkauf so wichtig ist

Die Wohnfläche ist eine zentrale Größe für Immobilienbewertung, Exposé, Kaufpreisvergleich und Finanzierung. Schon wenige Quadratmeter Unterschied können bei einem hohen Quadratmeterpreis einen spürbaren wirtschaftlichen Betrag ausmachen.

Besonders bei älteren Häusern finden sich in Bauakten, früheren Exposés und Versicherungsunterlagen häufig unterschiedliche Flächen. Manchmal wurde nach einer alten Berechnungsmethode gerechnet, manchmal wurden Anbauten, ausgebaute Dachgeschosse oder Terrassen pauschal übernommen.

Für einen Verkauf sollte deshalb klar dokumentiert sein, nach welcher Methode die Fläche ermittelt wurde, welches Datum die Berechnung hat und ob spätere bauliche Veränderungen berücksichtigt sind.

Unverbindlicher WoFlV-Rechner

Wohnfläche aus bereits gemessenen Grundflächen berechnen

Tragen Sie die gemessenen Grundflächen in die passende Kategorie ein. Das Ergebnis wird sofort aktualisiert. Der Rechner ersetzt weder das Aufmaß noch die Prüfung, ob ein Raum baurechtlich und nach der gewählten Methode als Wohnfläche angesetzt werden darf.

Dazu gehören auch normal hohe Wohnräume und grundsätzlich beheizbare, allseitig geschlossene Räume, sofern sie rechtlich zur Wohnfläche gehören.
Typisch unter Dachschrägen. Diese gemessene Grundfläche wird zu 50 % angerechnet.
Nach allen Seiten geschlossene, nicht beheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche Räume werden grundsätzlich zu 50 % angerechnet.
Diese ausschließlich zur Wohnung gehörenden Außenflächen werden im Regelfall zu 25 % angesetzt.
Die WoFlV erlaubt höchstens 50 %. Der erhöhte Ansatz sollte aufgrund der besonderen Qualität und Nutzungsmöglichkeit nachvollziehbar begründet werden.
Flächen unter 1,00 m Höhe sowie ausgeschlossene Zubehör-, Geschäfts- oder baurechtlich nicht als Wohnraum zulässige Räume gehören nicht in die Eingabefelder.
Eingegebene Grundfläche 130,00 m²
Nicht angerechneter Anteil 17,50 m²
Berechnete Wohnfläche 112,50 m²

Wichtig: Der Rechner wendet nur die eingegebenen Prozentsätze an. Er prüft nicht, ob ein Dachgeschoss, Kellerraum, Wintergarten oder Anbau genehmigt ist, die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Wohnraum erfüllt oder nach dem konkreten Vertrag nach einer anderen Methode zu berechnen ist.

Anrechnung nach der Wohnflächenverordnung auf einen Blick

Die Tabelle zeigt die wesentlichen Regeln. Im Einzelfall müssen Raumzugehörigkeit, Bauzustand und baurechtliche Zulässigkeit zusätzlich geprüft werden.

Fläche oder Bauteil Anrechnung Wichtiger Hinweis
Räume ab 2,00 m lichter Höhe 100 % Vorausgesetzt, der Raum gehört zur Wohnung und ist nicht nach § 2 Abs. 3 WoFlV ausgeschlossen.
Raumteile von 1,00 m bis unter 2,00 m 50 % Besonders relevant bei Dachschrägen und Flächen unter Treppen.
Raumteile unter 1,00 m 0 % Diese Grundflächen werden nicht zur Wohnfläche gerechnet.
Unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche geschlossene Räume 50 % Sie müssen nach allen Seiten geschlossen sein und ausschließlich zur Wohnung gehören.
Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen 25 % Regelfall. Die WoFlV erlaubt höchstens 50 %, wenn ein höherer Wohnwert sachlich begründbar ist.
Abstellraum innerhalb der Wohnung 100 % Bei normaler Raumhöhe grundsätzlich Wohnfläche. Ein außerhalb der Wohnung liegender Abstellraum ist dagegen Zubehörraum.
Keller, Waschküche, Trockenraum, Heizungsraum, Garage 0 % Diese Räume nennt die WoFlV ausdrücklich als nicht zur Wohnfläche gehörende Zubehörräume.
Treppen mit mehr als drei Steigungen und deren Absätze 0 % Ihre Grundflächen bleiben bei der Flächenermittlung außer Betracht.
Schornsteine, Vormauerungen, Pfeiler und Säulen teilweise 0 % Außer Betracht, wenn sie höher als 1,50 m sind und ihre Grundfläche mehr als 0,10 m² beträgt.
Fenster- und offene Wandnischen abhängig Sie zählen nur, wenn sie bis zum Boden reichen und tiefer als 0,13 m sind.

Was gehört zur Wohnfläche – und was nicht?

Entscheidend ist nicht nur die Nutzung im Alltag, sondern auch, ob der Raum ausschließlich zur Wohnung gehört und die rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Grundsätzlich zur Wohnung gehörend

Typische Wohnflächen

  • Wohnzimmer, Schlafzimmer und Kinderzimmer
  • Küche, Badezimmer und WC
  • Flure und Dielen innerhalb der Wohnung
  • Abstellräume innerhalb der Wohnung
  • beheizbare Wintergärten und vergleichbare Räume, soweit zulässig
  • Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen anteilig
  • Dachgeschossflächen nach jeweiliger lichter Höhe
Nach WoFlV ausgeschlossen

Typische Nichtwohnflächen

  • Kellerräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung
  • Waschküchen, Trockenräume und Heizungsräume
  • Bodenräume und nicht zu Wohnzwecken geeignete Dachräume
  • Garagen und außerhalb liegende Abstellräume
  • Geschäftsräume
  • Räume, die nicht den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechen
  • Flächen unter 1,00 m lichter Höhe

So wird die Grundfläche nach WoFlV ermittelt

Erst wird gemessen, anschließend werden die ermittelten Grundflächen nach § 4 WoFlV voll, anteilig oder gar nicht angerechnet.

1

Lichte Maße verwenden

Gemessen wird zwischen den fertigen Bauteilen – grundsätzlich von der Vorderkante der Wandbekleidung und nicht nach Außenmaßen oder Rohbaumaßen.

2

Jeden Raum gliedern

Rechtecke, Dreiecke, Erker, Nischen und Dachschrägen werden in nachvollziehbare Teilflächen zerlegt und einzeln berechnet.

3

Raumhöhen markieren

Bei Dachschrägen werden die Grenzen bei 1,00 m und 2,00 m Höhe ermittelt, damit die Teilflächen richtig zugeordnet werden.

4

Ein- und Ausschlüsse prüfen

Treppen, Pfeiler, Schornsteine, Nischen und Bauteile werden nach den Detailregeln des § 3 WoFlV berücksichtigt.

5

Anrechnungsfaktor anwenden

Die gemessene Grundfläche wird je nach Raumhöhe und Flächenart mit 100 %, 50 %, 25 % oder 0 % angesetzt.

6

Berechnung dokumentieren

Eine gute Berechnung enthält Maßskizze, Teilflächen, Anrechnungsfaktoren, Berechnungsmethode, Datum und Ersteller.

Häufig übersehene Detailregeln

Gerade kleine Bauteile und alte Berechnungsunterlagen erklären, warum unterschiedliche Quadratmeterangaben entstehen.

PU

Kein pauschaler Putzabzug

Nach WoFlV wird am fertigen Raum zwischen den Wandbekleidungen gemessen. Ein zusätzlicher pauschaler Abzug von drei Prozent ist nicht vorgesehen.

TR

Treppen

Treppen mit mehr als drei Steigungen und deren Treppenabsätze bleiben außer Betracht. Andere Bereiche sind anhand der konkreten Konstruktion und Raumhöhe zu prüfen.

NI

Nischen

Fenster- und offene Wandnischen zählen nicht, wenn sie nicht bis zum Fußboden reichen oder höchstens 0,13 m tief sind.

PF

Pfeiler und Schornsteine

Sie werden nur dann abgezogen, wenn beide Grenzen überschritten sind: mehr als 1,50 m Höhe und mehr als 0,10 m² Grundfläche.

BA

Balkon nicht automatisch 50 %

Die gesetzliche Regel ist ein Viertel. Bis zur Hälfte ist möglich, sollte aber wegen Lage und Qualität einen besonders hohen Wohnwert nachvollziehbar widerspiegeln.

AL

Alte Berechnungen

Eine bis Ende 2003 nach der Zweiten Berechnungsverordnung ermittelte Fläche kann nach der Überleitungsvorschrift fortgelten. Spätere bauliche Änderungen können eine Neuberechnung nach WoFlV erforderlich machen.

WoFlV, DIN 277 und alte Berechnungen unterscheiden

Unterschiedliche Methoden können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Deshalb gehört die Berechnungsgrundlage immer zur Flächenangabe.

Wohnflächenverordnung

Die WoFlV regelt, welche zur Wohnung gehörenden Grundflächen Wohnfläche sind und mit welchem Anteil sie angerechnet werden. Direkt vorgeschrieben ist sie im Bereich der Wohnraumförderung; darüber hinaus wird sie für Wohnflächen häufig vereinbart oder herangezogen.

DIN 277

DIN 277 dient der Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten im Hochbau. Ihre Flächenbegriffe und Systematik sind nicht mit der Wohnfläche nach WoFlV gleichzusetzen.

Zweite Berechnungsverordnung

Für bis zum 31. Dezember 2003 danach berechnete Flächen enthält § 5 WoFlV eine Überleitungsregel. Bei späteren baulichen Änderungen kann eine neue WoFlV-Berechnung notwendig werden.

Ein ausgebauter Keller ist nicht automatisch Wohnfläche

Teppichboden, Heizung und wohnliche Möbel machen einen Kellerraum noch nicht rechtlich zu Wohnfläche. Nach der WoFlV gehören Kellerräume grundsätzlich zu den ausgeschlossenen Zubehörräumen. Zusätzlich sind Räume ausgeschlossen, die nicht den bauordnungsrechtlichen Anforderungen an ihre Nutzung entsprechen.

Bei Souterrain, Hobbyraum, nachträglich ausgebautem Dachgeschoss oder Anbau sollte deshalb geprüft werden, ob eine Genehmigung vorliegt, welche Nutzung zulässig ist und wie die Fläche in den Verkaufsunterlagen bezeichnet werden darf.

Was MARINUS Immobilien vor einem Verkauf prüft

Im Rahmen der Verkaufsvorbereitung sehen wir vorhandene Wohnflächenberechnungen, Grundrisse und Bauunterlagen durch und gleichen die angegebenen Quadratmeter auf Plausibilität mit der Immobilie ab.

Ist die Berechnung nicht nachvollziehbar, widersprechen sich Unterlagen oder wurden Dachgeschoss, Anbau, Wintergarten oder Keller später verändert, empfehlen wir vor der Vermarktung eine fachliche Neuaufnahme.

Die prüffähige Vermessung und formelle Wohnflächenberechnung wird bei Bedarf durch einen dafür qualifizierten Architekten, Ingenieur, Sachverständigen oder geeigneten Aufmaßdienst erstellt. Wir können die Abstimmung im Verkaufsprozess unterstützen.

Häufige Fragen zur Wohnflächenberechnung

Antworten auf die Fragen, die Eigentümer, Käufer und Mieter besonders häufig stellen.

Wie werden Dachschrägen zur Wohnfläche gerechnet?

Flächen mit mindestens 2,00 m lichter Höhe zählen vollständig. Flächen zwischen 1,00 m und unter 2,00 m zählen zur Hälfte. Flächen unter 1,00 m werden nicht angerechnet.

Wie viel Prozent zählen Balkon und Terrasse?

Nach der WoFlV werden Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte angerechnet. Ein pauschaler Ansatz von 50 % ist daher nicht der Regelfall.

Zählt ein beheizter Wintergarten vollständig?

Ist der allseitig geschlossene Raum beheizbar, gehört ausschließlich zur Wohnung und erfüllt die rechtlichen Anforderungen, erfolgt die Anrechnung grundsätzlich nach der normalen Raumhöhe. Unbeheizbare Wintergärten und ähnliche geschlossene Räume werden nach § 4 WoFlV zur Hälfte angerechnet.

Zählt ein Hobbyraum im Keller zur Wohnfläche?

Nicht allein deshalb, weil er ausgebaut, beheizt oder möbliert ist. Kellerräume sind nach WoFlV grundsätzlich Zubehörräume und ausgeschlossen. Zusätzlich muss geprüft werden, ob eine rechtlich zulässige Wohnnutzung besteht.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche?

Wohnfläche wird nach einer festgelegten Wohnflächenmethode wie der WoFlV ermittelt. Nutz- oder Nutzungsflächen können weitere Räume und Flächen des Gebäudes umfassen. Eine Nutzfläche darf deshalb nicht ohne Weiteres als Wohnfläche bezeichnet werden.

Ist DIN 277 eine Wohnflächenberechnung?

DIN 277 ist eine Norm zur Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten im Hochbau. Sie verwendet eine andere Systematik. Ein Ergebnis nach DIN 277 ist daher nicht automatisch mit einer Wohnfläche nach WoFlV vergleichbar.

Gibt es eine allgemeine Toleranz von zehn Prozent?

Nein. Die oft genannte Zehn-Prozent-Grenze stammt aus bestimmten mietrechtlichen Entscheidungen und ist keine allgemeine Erlaubnis, Wohnflächen bei Verkauf, Bewertung oder Vertrag ungenau anzugeben. Entscheidend sind Berechnungsmethode, Vereinbarung und Einzelfall.

Kann eine alte Wohnflächenberechnung weiterverwendet werden?

Das hängt von Methode, Datum und späteren baulichen Veränderungen ab. Für bis Ende 2003 nach der Zweiten Berechnungsverordnung berechnete Flächen enthält § 5 WoFlV eine Überleitungsregel. Wurde danach umgebaut, erweitert oder neu aufgeteilt, sollte die Berechnung überprüft werden.

Kann ich die Wohnfläche selbst ausmessen?

Für eine erste Plausibilitätsprüfung ja. Bei komplexen Dachschrägen, Altbauten, fehlenden Plänen, Anbauten oder Verkaufsunterlagen sollte ein qualifizierter Fachmann das Aufmaß und die dokumentierte Berechnung erstellen.

Bietet MARINUS Immobilien selbst eine formelle Wohnflächenberechnung an?

Wir prüfen im Rahmen der Verkaufsvorbereitung vorhandene Unterlagen und Flächenangaben auf Plausibilität. Ist eine belastbare Neuvermessung erforderlich, empfehlen oder koordinieren wir einen qualifizierten Architekten, Ingenieur, Sachverständigen oder Aufmaßdienst.

Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen

Vor dem Verkauf sollten alle Quadratmeter dieselbe Geschichte erzählen

Grundriss, Wohnflächenberechnung, Exposé und Bewertung sollten zusammenpassen. Wir prüfen Ihre vorhandenen Unterlagen und zeigen, ob vor der Vermarktung noch eine fachliche Neuvermessung sinnvoll ist.