Notar beim Immobilienkauf und Immobilienverkauf

Die Rolle des Notars beim Immobiliengeschäft

Der Notar begleitet Käufer und Verkäufer neutral durch den rechtlichen Teil des Immobiliengeschäfts. Er entwirft den Kaufvertrag, erläutert dessen Inhalt, beurkundet die Vereinbarungen und organisiert anschließend den sicheren Vollzug mit Grundbuchamt, Behörden und beteiligten Banken.

Allgemeine Orientierung – keine notarielle, anwaltliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall.

§ Gesetzlich erforderlich Grundstückskaufverträge müssen notariell beurkundet werden
N Neutral beraten Unabhängige Betreuung aller Vertragsbeteiligten
GB Grundbuchvollzug Vormerkung, Löschungen, Grundschuld und Umschreibung
Gesetzliche Gebühren Bundesweit nach dem GNotKG geregelt

Warum ist ein Notar beim Immobilienkauf notwendig?

Ein Vertrag, durch den sich eine Partei zur Übertragung oder zum Erwerb eines Grundstücks verpflichtet, muss notariell beurkundet werden. Das betrifft insbesondere den Kauf von Häusern, Eigentumswohnungen, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.

Der Notar gestaltet einen sicheren Leistungsaustausch: Der Käufer soll den Kaufpreis erst zahlen, wenn sein Anspruch auf lastenfreien Eigentumserwerb ausreichend geschützt ist. Der Verkäufer soll sein Eigentum nicht verlieren, bevor der Kaufpreis eingegangen ist.

Dafür verbindet der Notar den Kaufvertrag mit Grundbuchanträgen, Vormerkung, Lastenfreistellung, behördlichen Erklärungen, Grunderwerbsteuer und – bei Finanzierung – der Grundschuldbestellung.

Gute Vorbereitung beginnt vor dem Vertragsentwurf

Je vollständiger die Informationen sind, desto genauer kann der Kaufvertrag auf die Immobilie und die Vereinbarungen der Parteien abgestimmt werden.

Angaben zum Objekt

Grundbuch, Grundstück und Nutzung

Der Notar benötigt eine eindeutige Bezeichnung des Kaufgegenstands und Informationen zu den Vereinbarungen, die rechtlich im Vertrag geregelt werden sollen.

  • Grundbuchbezirk und Grundbuchblatt
  • mitverkaufte Flurstücke und Stellplätze
  • Eigentumswohnung mit Teilungserklärung
  • vermietet, frei oder eigengenutzt
  • bestehende Wohn-, Wege- oder Nutzungsrechte
Angaben zu den Beteiligten

Käufer, Verkäufer und Finanzierung

Namen, Anschriften, Familienstand, Eigentumsanteile und Finanzierungsdaten müssen rechtzeitig geklärt werden.

  • vollständige Personalien aller Parteien
  • gewünschte Erwerbsanteile mehrerer Käufer
  • Vertretung oder Vollmacht
  • finanzierende Bank und Grundschuldbetrag
  • Konten für Kaufpreis und Ablösung
Vereinbarungen

Kaufpreis, Übergabe und Inventar

Der Notar kann nur das rechtssicher formulieren, was Käufer und Verkäufer zuvor wirtschaftlich vereinbart haben.

  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
  • Übergabetermin und Besitzübergang
  • mitverkauftes bewegliches Inventar
  • Räumung oder Mietverhältnisse
  • besondere Beschaffenheitsvereinbarungen
Verkäuferseite

Belastungen und Löschungsunterlagen

Eingetragene Grundschulden verschwinden nicht automatisch, wenn ein Kredit zurückgezahlt wurde. Für die Lastenfreistellung werden geeignete Unterlagen benötigt.

  • bestehende Darlehen und Gläubiger
  • Löschungsbewilligungen
  • bei Briefgrundschuld der Originalbrief
  • offene Ablösebeträge
  • nicht zu löschende oder zu übernehmende Rechte
2 Wochen

Regelfrist bei Verbraucher-Unternehmer-Verträgen

Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer oder verkauft ein Verbraucher an einen Unternehmer, soll der beabsichtigte Vertragstext dem Verbraucher im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt werden.

Diese Zeit dient nicht nur dem Lesen. Unklare Formulierungen, Übergaberegelungen, Haftung, Mietverhältnisse, Finanzierung und Anlagen sollten vor dem Termin angesprochen werden. Bei einem reinen Privatverkauf gilt diese gesetzliche Regelfrist nicht in derselben Form; ausreichend Prüfungszeit bleibt trotzdem sinnvoll.

Was wird im Immobilienkaufvertrag geregelt?

Der Vertrag verbindet die wirtschaftliche Vereinbarung der Parteien mit den rechtlichen Voraussetzungen für einen sicheren Eigentumsübergang.

OB

Kaufgegenstand

Grundbuchdaten, Flurstücke, Miteigentumsanteile, Sondernutzungsrechte, Stellplätze und mitverkaufte Bestandteile.

KP

Kaufpreis

Gesamtkaufpreis, mögliche Aufteilung, Zahlungsweg und Voraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit.

AU

Auflassung und Vormerkung

Einigung über die spätere Eigentumsübertragung und Sicherung des Käuferanspruchs im Grundbuch.

LF

Lastenfreistellung

Behandlung bestehender Grundschulden, Rechte Dritter und Ablösung noch offener Verkäuferdarlehen.

ÜB

Besitz und Übergabe

Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten, Gefahr, Verkehrssicherung und gegebenenfalls Mieteinnahmen.

HA

Haftung und Zustand

Haftungsausschluss, bekannte Mängel, besondere Zusagen und dokumentierte Beschaffenheitsvereinbarungen.

MI

Mietverhältnisse

Bestehende Mietverträge, Kautionen, Abrechnungen und Vereinbarungen über eine freie oder vermietete Übergabe.

KO

Kosten und Steuern

Verteilung von Notar-, Grundbuch- und Lastenfreistellungskosten sowie Hinweise zur Grunderwerbsteuer.

VO

Vollmachten und Vollzug

Notwendige Vollmachten für Grundbuchanträge, Berichtigungen, Finanzierung und weitere Abwicklungsschritte.

Was passiert beim Beurkundungstermin?

Der Termin ist mehr als eine Unterschrift. Die gesamte Urkunde wird vorgelesen und rechtlich erläutert.

Identität und Geschäftsfähigkeit

Der Notar stellt die Beteiligten fest und prüft, ob sie persönlich handeln oder wirksam vertreten werden.

Vollständiges Vorlesen

Der gesamte Kaufvertrag wird vorgelesen. Anlagen und Verweisungen werden entsprechend den gesetzlichen Regeln behandelt.

Fragen und Änderungen

Offene Punkte können besprochen und notwendige Änderungen noch während des Termins in den Vertrag aufgenommen werden.

Unterzeichnung

Erst wenn alle Fragen geklärt sind, unterzeichnen Käufer, Verkäufer und Notar die Urkunde.

So läuft die notarielle Abwicklung nach der Beurkundung

Der genaue Ablauf hängt vom Grundbuch, der Finanzierung, vorhandenen Belastungen und erforderlichen Genehmigungen ab. Starre Bearbeitungszeiten sind deshalb nicht seriös.

1

Vertragsanzeigen

Der Notar informiert Finanzamt, Gemeinde und weitere Stellen, soweit dies für den Vollzug erforderlich ist.

2

Auflassungsvormerkung

Der Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung wird durch die Vormerkung im Grundbuch gesichert.

3

Lastenfreistellung

Der Notar holt Löschungsunterlagen und Ablösebedingungen für nicht zu übernehmende Rechte ein.

4

Genehmigungen und Vorkaufsrecht

Notwendige Erklärungen, Verwalterzustimmungen oder gemeindliche Bescheinigungen werden beschafft.

5

Fälligkeitsmitteilung

Erst wenn die vertraglichen Sicherungen vorliegen, teilt der Notar mit, dass der Kaufpreis gezahlt werden kann.

6

Kaufpreis und Übergabe

Nach Zahlung erfolgt der vereinbarte wirtschaftliche Übergang mit Schlüsseln, Nutzen, Lasten und Gefahr.

7

Grunderwerbsteuer

Das Finanzamt erteilt nach Erledigung der Steuer die für die Umschreibung erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.

8

Eigentumsumschreibung

Nach Kaufpreisbestätigung und Vorliegen aller Voraussetzungen beantragt der Notar die Eintragung des Käufers.

Der Käufer sollte den Kaufpreis grundsätzlich erst nach der notariellen Fälligkeitsmitteilung überweisen. Eine vorzeitige Zahlung kann wichtige Sicherungen umgehen.

Finanzierung und Grundschuld

Bei einer Finanzierung verlangt die Bank regelmäßig eine Grundschuld als Kreditsicherheit. Da der Käufer vor der Eigentumsumschreibung noch nicht im Grundbuch steht, enthält der Kaufvertrag meist eine eingeschränkte Belastungsvollmacht.

Damit kann die Grundschuld bereits am Kaufobjekt bestellt werden. Die Vollmacht wird so ausgestaltet, dass die Finanzierung dem Erwerb und der Kaufpreiszahlung dient und der Verkäufer nicht mit persönlichen Verpflichtungen aus dem Käuferdarlehen belastet wird.

Die Bank sollte ihre Grundschuldbestellungsunterlagen rechtzeitig an das Notariat senden. Häufig kann die Grundschuld direkt im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden.

Welche Notar- und Grundbuchkosten entstehen?

Notarkosten sind bundesweit durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt. Der Notar darf die vorgeschriebenen Gebühren weder frei erhöhen noch Rabatte vereinbaren. Die Höhe richtet sich vor allem nach Geschäftswert und konkreten Tätigkeiten.

ca. 1,5 % Als grobe Planungsgröße werden für Kaufvertrag und Grundbuch häufig insgesamt etwa 1,5 % des Kaufpreises angesetzt. Eine Finanzierung mit Grundschuld, Sonderregelungen und Lastenfreistellung können zusätzliche Kosten auslösen.
Gesetzliche Gebühren

Was ist in der Beurkundungsgebühr enthalten?

Die rechtliche Beratung, die Erstellung des Kaufvertragsentwurfs und die Beurkundung sind in der gesetzlichen Beurkundungsgebühr enthalten. Weitere Gebühren können für Vollzug, Betreuung, Treuhandauflagen, strukturierte Daten und besondere Tätigkeiten entstehen.

Hinzu kommen Auslagen, Dokumentenpauschalen und die gesetzliche Umsatzsteuer auf notarielle Leistungen.

Offizielles Beispiel

Kaufpreis 160.000 €

Das Verbraucherportal der Notarkammern nennt für einen typischen Wohnungskauf unter anderem folgende Notargebühren:

Entwurf und Beurkundung762,00 €
Vollzugsgebühr190,50 €
Betreuungsgebühr190,50 €

Hinzu kommen Auslagen und 19 % Umsatzsteuer. Besondere Tätigkeiten können weitere Gebühren verursachen.

Finanzierung

Grundschuld über 130.000 €

Im offiziellen Beispiel beträgt die 1,0-Gebühr für die Beurkundung einer Grundschuld über 130.000 € derzeit 327,00 €.

Je nach Bankauftrag kann eine zusätzliche Betreuungsgebühr anfallen. Außerdem entstehen Auslagen, Umsatzsteuer und gesonderte Gebühren beim Grundbuchamt.

Offiziellen Gebührenrechner öffnen →
Käuferseite

Wer zahlt Kaufvertrag und Grundbuch?

Gesetzlich trägt der Käufer eines Grundstücks die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags und der Auflassung, der Grundbucheintragung und der dafür erforderlichen Erklärungen.

Im Vertrag wird die Kostenverteilung nochmals ausdrücklich geregelt.

Verkäuferseite

Kosten der Lastenfreistellung

Typischerweise übernimmt der Verkäufer die Kosten, die erforderlich sind, um nicht vom Käufer übernommene Belastungen und Grundschulden löschen zu lassen.

Dazu können Notar-, Bank- und Grundbuchkosten gehören.

Vorzeitige Beendigung

Kosten auch ohne Unterschrift möglich

Wird ein Notariat mit einem Entwurf beauftragt und kommt es anschließend nicht zur Beurkundung, können für die bereits erbrachte Entwurfstätigkeit gesetzliche Kosten entstehen.

Deshalb sollte vor Beauftragung klar sein, wer den Entwurf anfordert und wie die Beteiligten den Verkauf vorbereiten.

Käufer und Verkäufer haben unterschiedliche Schwerpunkte

Der Notar bleibt neutral. Beide Seiten sollten den Entwurf dennoch aus ihrer eigenen Situation heraus sorgfältig prüfen.

Käufer

Sicherheit vor der Kaufpreiszahlung

Käufer sollten besonders auf Kaufgegenstand, Eigentumsanteile, mitverkauftes Inventar, Finanzierungsfristen, bekannte Belastungen, Übergabezustand, Mietverhältnisse und mögliche Modernisierungsrisiken achten.

Die Finanzierung sollte vor der Beurkundung belastbar geklärt sein. Der notarielle Vertrag enthält regelmäßig kein allgemeines Recht, vom Kauf zurückzutreten, nur weil die Bank später nicht finanziert.

Verkäufer

Kaufpreis und Haftungsrisiken absichern

Verkäufer sollten bekannte wesentliche Mängel, Mietverhältnisse, Rechte Dritter, offene Darlehen, Löschungsunterlagen und vereinbarte Zusagen vollständig offenlegen.

Die Eigentumsumschreibung wird grundsätzlich erst veranlasst, wenn die Kaufpreiszahlung bestätigt ist. Übergabe und vorzeitige Nutzung sollten klar geregelt und nicht informell vorgezogen werden.

Was der Notar nicht prüft

Die notarielle Beurkundung ersetzt keine technische, wirtschaftliche oder steuerliche Prüfung der Immobilie.

PW

Angemessenheit des Kaufpreises

Der Notar bewertet nicht, ob der vereinbarte Preis marktgerecht oder wirtschaftlich sinnvoll ist.

ZU

Baulicher Zustand

Dach, Feuchtigkeit, Haustechnik, Schadstoffe und Sanierungsbedarf müssen anderweitig geprüft werden.

FL

Flächen und Maße

Die tatsächliche Wohnfläche, Grundstücksgrenzen und die Richtigkeit privater Grundrisse werden nicht technisch vermessen.

FI

Finanzierbarkeit

Ob Kaufpreis, Nebenkosten und monatliche Belastung tragbar sind, ist mit Bank oder Finanzierungsberatung zu klären.

ST

Individuelle Steuerplanung

Bei Vermietung, Betriebsvermögen, Schenkung, Erbschaft oder Gesellschaften kann zusätzliche Steuerberatung erforderlich sein.

EI

Einseitige Interessenvertretung

Wer eine parteiische Prüfung oder Verhandlung nur für sich wünscht, benötigt gegebenenfalls anwaltliche Beratung.

Häufige Fragen zum Notar beim Immobilienkauf

Die wichtigsten Antworten für Käufer und Verkäufer.

Ist ein Immobilienkaufvertrag ohne Notar wirksam?

Ein Vertrag, durch den sich eine Partei zur Übertragung oder zum Erwerb eines Grundstücks verpflichtet, bedarf grundsätzlich der notariellen Beurkundung. Eine private schriftliche Vereinbarung ersetzt den notariellen Kaufvertrag nicht.

Vertritt der Notar den Käufer oder den Verkäufer?

Weder noch. Der Notar ist unabhängig und unparteiisch und betreut alle Beteiligten. Eine einseitige Interessenvertretung ist Aufgabe eines eigenen Rechtsanwalts.

Wer wählt den Notar aus?

Käufer und Verkäufer können sich gemeinsam auf ein Notariat verständigen. In der Praxis übernimmt häufig die Käuferseite die Auswahl, weil sie regelmäßig die Kosten des Kaufvertrags und der Grundbucheintragung trägt. Entscheidend bleibt, dass beide Seiten dem Notariat vertrauen.

Muss der Kaufvertragsentwurf immer zwei Wochen vorher vorliegen?

Die gesetzliche Zwei-Wochen-Regelfrist betrifft besonders beurkundungspflichtige Verbraucherverträge zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer. Bei einem reinen Privatverkauf gilt sie nicht in derselben Form. Ausreichende Zeit zur Prüfung ist dennoch sinnvoll.

Wann darf der Käufer den Kaufpreis zahlen?

Grundsätzlich erst, wenn der Notar mitteilt, dass die im Kaufvertrag vereinbarten Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören typischerweise die Auflassungsvormerkung und die gesicherte Lastenfreistellung.

Wann wird der Käufer Eigentümer?

Erst mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Kaufvertrag, Kaufpreiszahlung, Übergabe und Eigentumseintragung sind unterschiedliche Schritte.

Wie hoch sind die Notar- und Grundbuchkosten?

Die Kosten richten sich nach dem GNotKG, dem Geschäftswert und den erforderlichen Tätigkeiten. Für Kaufvertrag und Grundbuch wird häufig mit einer groben Planungsgröße von etwa 1,5 % des Kaufpreises gerechnet. Finanzierung, Grundschuld, Sonderregelungen und Lastenfreistellung können weitere Kosten auslösen.

Entstehen Kosten, wenn der Kauf doch nicht beurkundet wird?

Ja, das ist möglich. Wurde das Notariat bereits mit der Erstellung eines Entwurfs beauftragt und kommt es nicht zur Beurkundung, können gesetzliche Entwurfsgebühren anfallen.

Prüft der Notar bekannte Mängel der Immobilie?

Der Notar kann mitgeteilte Mängel und Vereinbarungen rechtssicher im Vertrag erfassen. Er besichtigt die Immobilie jedoch nicht und führt keine technische Gebäudeprüfung durch.

Gut vorbereitet zum Notartermin

Prüfen Sie den Kaufvertragsentwurf in Ruhe, klären Sie offene Fragen rechtzeitig und lassen Sie wirtschaftliche, technische und finanzielle Punkte nicht bis zum Beurkundungstermin offen.