Der Notar beim Immobilienkauf

 

 

Warum ist ein Notar notwendig?

Ein Immobilienkaufvertrag ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird.
Ohne Notar ist ein Kaufvertrag über Haus oder Grundstück rechtlich nicht gültig.

Der Gesetzgeber schreibt diese Form vor, weil es sich beim Immobilienkauf um eine weitreichende und finanziell bedeutende Entscheidung handelt. Der Notar sorgt dafür, dass beide Parteien rechtlich abgesichert sind.


Welche Aufgaben hat der Notar?

Der Notar ist neutral und unabhängig. Er vertritt weder Käufer noch Verkäufer.

Seine Aufgaben sind unter anderem:

  • Erstellung des Kaufvertragsentwurfs

  • Rechtliche Belehrung beider Parteien

  • Durchführung der notariellen Beurkundung

  • Eintragung der Auflassungsvormerkung

  • Kommunikation mit Grundbuchamt und Behörden

  • Überwachung der Kaufpreisabwicklung

  • Antrag auf Eigentumsumschreibung

Er stellt sicher, dass der Kauf rechtlich korrekt und sicher abgewickelt wird.


Wer trägt die Notarkosten?

In der Regel übernimmt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten.
Diese sind gesetzlich geregelt und bundesweit einheitlich festgelegt.


Ablauf nach dem Notartermin (Einfamilienhaus)

Nach der Beurkundung beginnt der formelle Abwicklungsprozess.


1. Auflassungsvormerkung

Unmittelbar nach dem Notartermin wird die sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen.
Sie schützt den Käufer davor, dass die Immobilie erneut verkauft oder belastet wird.


2. Grundschuldbestellung (bei Finanzierung)

Wenn der Kauf über eine Bank finanziert wird:

  • Der Käufer unterzeichnet eine notarielle Grundschuldbestellung.

  • Die Bank verlangt die Eintragung der Grundschuld als Sicherheit.

  • Erst nach Eintragung zahlt die Bank das Darlehen aus.


3. Grunderwerbsteuer

Etwa zwei bis vier Wochen nach dem Notartermin erhält der Käufer den Bescheid über die Grunderwerbsteuer vom Finanzamt.

Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die sogenannte
Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – diese ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung.


4. Kaufpreisfälligkeitsmitteilung

Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind (Vormerkung eingetragen, alte Belastungen geklärt etc.), versendet der Notar die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung.

Erst jetzt darf und soll der Käufer den Kaufpreis überweisen.


5. Kaufpreiszahlung & Übergabe

Nach Zahlung des vollständigen Kaufpreises erfolgt:

  • Schlüsselübergabe

  • Besitzübergang

  • Übergang von Nutzen und Lasten

  • Übergang der Verkehrssicherungspflicht

Der Käufer darf die Immobilie nun nutzen.


6. Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Nach Bestätigung des Kaufpreiseingangs beantragt der Notar die Umschreibung im Grundbuch.

Die Eintragung dauert beim Amtsgericht Zeven in der Regel 2 bis 4 Wochen, dies ist aber abhängig vom zuständigen Amtsgericht. 

Erst mit dieser Eintragung ist der Käufer offiziell Eigentümer.


Gebäudeversicherung

Mit Eigentumsumschreibung geht die bestehende Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über.
Dieser kann sie innerhalb eines Monats kündigen oder anpassen.


Gut vorbereitet zum sicheren Abschluss

Der Ablauf eines Immobilienkaufs besteht aus vielen einzelnen Schritten.
Mit professioneller Begleitung wird daraus jedoch ein klar strukturierter Prozess.

Als Ihr Immobilienmakler in Zeven koordinieren wir:

  • Notar

  • Banken

  • Behörden

  • Käufer und Verkäufer

und sorgen für eine reibungslose, transparente Abwicklung.

 

 

Notar- und Grundbuchkostenrechner
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