Welche Notar- und Grundbuchkosten entstehen?
Notarkosten sind bundesweit durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt. Der Notar darf die vorgeschriebenen Gebühren weder frei erhöhen noch Rabatte vereinbaren. Die Höhe richtet sich vor allem nach Geschäftswert und konkreten Tätigkeiten.
ca. 1,5 % Als grobe Planungsgröße werden für Kaufvertrag und Grundbuch häufig insgesamt etwa 1,5 % des Kaufpreises angesetzt. Eine Finanzierung mit Grundschuld, Sonderregelungen und Lastenfreistellung können zusätzliche Kosten auslösen.
Gesetzliche Gebühren Was ist in der Beurkundungsgebühr enthalten?
Die rechtliche Beratung, die Erstellung des Kaufvertragsentwurfs und die Beurkundung sind in der gesetzlichen Beurkundungsgebühr enthalten. Weitere Gebühren können für Vollzug, Betreuung, Treuhandauflagen, strukturierte Daten und besondere Tätigkeiten entstehen.
Hinzu kommen Auslagen, Dokumentenpauschalen und die gesetzliche Umsatzsteuer auf notarielle Leistungen.
Offizielles Beispiel Kaufpreis 160.000 €
Das Verbraucherportal der Notarkammern nennt für einen typischen Wohnungskauf unter anderem folgende Notargebühren:
Entwurf und Beurkundung762,00 €
Vollzugsgebühr190,50 €
Betreuungsgebühr190,50 €
Hinzu kommen Auslagen und 19 % Umsatzsteuer. Besondere Tätigkeiten können weitere Gebühren verursachen.
Finanzierung Grundschuld über 130.000 €
Im offiziellen Beispiel beträgt die 1,0-Gebühr für die Beurkundung einer Grundschuld über 130.000 € derzeit 327,00 €.
Je nach Bankauftrag kann eine zusätzliche Betreuungsgebühr anfallen. Außerdem entstehen Auslagen, Umsatzsteuer und gesonderte Gebühren beim Grundbuchamt.
Offiziellen Gebührenrechner öffnen → Käuferseite Wer zahlt Kaufvertrag und Grundbuch?
Gesetzlich trägt der Käufer eines Grundstücks die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags und der Auflassung, der Grundbucheintragung und der dafür erforderlichen Erklärungen.
Im Vertrag wird die Kostenverteilung nochmals ausdrücklich geregelt.
Verkäuferseite Kosten der Lastenfreistellung
Typischerweise übernimmt der Verkäufer die Kosten, die erforderlich sind, um nicht vom Käufer übernommene Belastungen und Grundschulden löschen zu lassen.
Dazu können Notar-, Bank- und Grundbuchkosten gehören.
Vorzeitige Beendigung Kosten auch ohne Unterschrift möglich
Wird ein Notariat mit einem Entwurf beauftragt und kommt es anschließend nicht zur Beurkundung, können für die bereits erbrachte Entwurfstätigkeit gesetzliche Kosten entstehen.
Deshalb sollte vor Beauftragung klar sein, wer den Entwurf anfordert und wie die Beteiligten den Verkauf vorbereiten.