Grundbuch – Häufige Fragen von Käufern

 

❓ Wem gehört die Immobilie?

Das zeigt Abteilung I des Grundbuchs. Dort ist der aktuelle Eigentümer eingetragen. Erst mit Ihrer Eintragung werden Sie rechtlich Eigentümer.


❓ Was ist eine Auflassungsvormerkung?

Die Auflassungsvormerkung wird nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags in Abteilung II eingetragen.
Sie schützt Sie als Käufer davor, dass die Immobilie mehrfach verkauft oder anderweitig belastet wird. Ohne Ihre Zustimmung sind keine Änderungen mehr möglich.


❓ Was steht in Abteilung II?

Hier finden sich Rechte und Belastungen wie zum Beispiel:

  • Wegerechte

  • Wohnrechte

  • Nießbrauch

  • Leitungsrechte

Diese Eintragungen sollten vor dem Kauf genau geprüft werden.


❓ Was bedeutet eine Grundschuld?

Die Grundschuld steht in Abteilung III.
Sie dient der Bank als Sicherheit für Ihr Darlehen. Erst nach Eintragung der Grundschuld zahlt die Bank die Finanzierungssumme aus.


❓ Kann ich das Grundbuch selbst einsehen?

Nur mit berechtigtem Interesse.
In der Regel übernimmt der Notar im Rahmen des Kaufvertrags die Anforderung des aktuellen Grundbuchauszugs.


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