Energieausweis beim Immobilienverkauf

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis? Die aktuellen Regeln verständlich erklärt

Beim Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist regelmäßig ein gültiger Energieausweis erforderlich. Welche Ausweisart zulässig oder vorgeschrieben ist, hängt von Gebäudeart, Anzahl der Wohnungen, Bauantrag, energetischem Standard und den verfügbaren Verbrauchsdaten ab.

Rechtsstand: 30. Juli 2026 · Grundlage: Gebäudeenergiegesetz in der aktuell veröffentlichten Fassung

Gültigkeit prüfenAusstellungs- und Ablaufdatum kontrollieren
Ausweisart klärenBedarf und Verbrauch sind nicht immer frei wählbar
Anzeige ergänzenPflichtwerte korrekt übernehmen
Besichtigung vorbereitenAusweis spätestens beim Termin vorlegen

Wann wird der Energieausweis beim Verkauf benötigt?

Soll ein bebautes Grundstück, Wohnungs- oder Teileigentum verkauft werden, ist ein Energieausweis auszustellen, sofern für das Gebäude nicht bereits ein gültiger Energieausweis vorliegt.

Liegt bei Aufgabe einer kommerziellen Immobilienanzeige bereits ein Energieausweis vor, müssen die gesetzlichen Pflichtangaben daraus in die Anzeige aufgenommen werden.

Spätestens bei der Besichtigung ist dem Kaufinteressenten der Energieausweis oder eine Kopie vorzulegen. Findet keine Besichtigung statt, muss er unverzüglich vorgelegt werden. Nach Abschluss des Kaufvertrags ist der Ausweis oder eine Kopie unverzüglich zu übergeben.

Unverbindliche Entscheidungshilfe

Welche Ausweisart kommt voraussichtlich infrage?

Beantworten Sie die Fragen zum Wohngebäude. Die Auswertung bildet die Grundregeln des GEG ab, ersetzt aber nicht die Prüfung durch eine ausstellungsberechtigte Fachperson.

Kleines Gebäude bis 50 m² Nutzfläche oder Baudenkmal.
Für neu errichtete Gebäude ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Maßgeblich ist das gesamte Wohngebäude.
Gesetzlicher Stichtag ist der 1. November 1977.
Bei Fertigstellung oder durch spätere energetische Maßnahmen.
Mindestens 36 zusammenhängende Monate.
Voraussichtlich: Bedarfsausweis erforderlich

Bei weniger als fünf Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977 und ohne nachgewiesenes Wärmeschutzniveau von 1977 ist grundsätzlich ein Energiebedarfsausweis erforderlich.

Die Entscheidungshilfe bezieht sich auf Wohngebäude beim Verkauf. Gemischt genutzte Gebäude, größere Änderungen und besondere Nutzungen müssen gesondert geprüft werden.

Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis im Vergleich

Beide Ausweise verwenden dieselbe Effizienzskala, beruhen aber auf unterschiedlichen Datengrundlagen.

Nutzerabhängige Datengrundlage

Energieverbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem erfassten Energieverbrauch des gesamten Gebäudes. Der Verbrauch wird unter anderem witterungsbereinigt.

  • mindestens 36 zusammenhängende Monate Verbrauchsdaten
  • jüngste Abrechnungsperiode muss enthalten sein
  • längere Leerstände sind zu berücksichtigen
  • Ergebnis wird vom Nutzungsverhalten beeinflusst
  • meist geringerer Erhebungsaufwand
Technische Gebäudeberechnung

Energiebedarfsausweis

Der Bedarfsausweis wird aus den energetischen Eigenschaften der Gebäudehülle und der Anlagentechnik berechnet.

  • Gebäudegeometrie und wärmeübertragende Flächen
  • Außenwände, Dach, Fenster und Boden
  • Heizung, Warmwasser und Anlagentechnik
  • für Neubauten und bestimmte ältere kleine Wohngebäude Pflicht
  • umfangreichere Datenaufnahme

Wann ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben?

Für Bestandsgebäude müssen Anzahl der Wohnungen, Datum des Bauantrags, energetischer Standard und verfügbare Verbrauchsdaten gemeinsam betrachtet werden.

NEU

Neubau

Für ein neu errichtetes Gebäude ist nach Fertigstellung ein Energiebedarfsausweis auszustellen.

BED

Älteres kleines Wohngebäude

Weniger als fünf Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977 und kein nachgewiesener Standard von 1977: Bedarfsausweis.

WSV

Nachgewiesener Wärmeschutz

Erreicht das ältere Gebäude mindestens das Niveau von 1977, greift die besondere Bedarfspflicht nicht.

5+

Fünf oder mehr Wohnungen

Bei vollständigen Verbrauchsdaten ist regelmäßig ein Verbrauchsausweis möglich.

77+

Bauantrag ab 1. November 1977

Bei Bestandsgebäuden besteht regelmäßig Wahlfreiheit, wenn geeignete Verbrauchsdaten vorliegen.

0 D.

Verbrauchsdaten fehlen

Ohne geeignete Daten über mindestens 36 Monate kann kein ordnungsgemäßer Verbrauchsausweis erstellt werden.

36 Mon.

Der Verbrauchsausweis braucht belastbare Gebäudedaten

Verwendet werden müssen Verbrauchsdaten des gesamten Gebäudes aus einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 36 Monaten. Der Zeitraum muss die jüngste Abrechnungsperiode einschließen; deren Ende darf bei der Ausstellung höchstens 18 Monate zurückliegen.

Längere Leerstände sind rechnerisch angemessen zu berücksichtigen. Einzelne Abschläge oder nur eine kurze Heizperiode reichen nicht.

Wann muss der Ausweis vorliegen und übergeben werden?

Das GEG unterscheidet zwischen Immobilienanzeige, Besichtigung und abgeschlossenem Kaufvertrag.

1

Vor Vermarktungsbeginn

Vorhandenen Ausweis prüfen und eine fehlende Ausstellung frühzeitig beauftragen.

2

Immobilienanzeige

Liegt der Ausweis bei Aufgabe der Anzeige bereits vor, müssen die vorgeschriebenen Werte aufgenommen werden.

3

Besichtigung

Spätestens beim Termin ist der Ausweis oder eine Kopie vorzulegen.

4

Nach Kaufvertrag

Der Käufer erhält den Energieausweis oder eine Kopie unverzüglich.

Wichtige Ausnahmen und Sonderfälle

Ausnahmen sollten anhand des konkreten Gebäudes und der gesetzlichen Vorschrift dokumentiert werden.

≤50

Kleine Gebäude

Für Gebäude mit nicht mehr als 50 m² Nutzfläche gelten die Energieausweisvorschriften dieses GEG-Abschnitts grundsätzlich nicht.

DENK

Baudenkmäler

Auf Baudenkmäler sind die Verkaufs-, Vorlage- und Übergabepflichten des § 80 Absätze 3 bis 7 nicht anzuwenden.

ETW

Eigentumswohnung

Der Energieausweis wird grundsätzlich für das Gebäude ausgestellt. Verkäufer fragen zunächst Verwaltung oder Eigentümergemeinschaft.

MIX

Gemischte Nutzung

Wohn- und Nichtwohnanteile können getrennt zu behandeln sein. Hier ist eine fachliche Einzelfallprüfung sinnvoll.

UM

Größere Änderungen

Nach bestimmten umfangreichen Änderungen kann ein neuer Bedarfsausweis für das gesamte Gebäude erforderlich werden.

ALT

Noch gültiger Ausweis

Ein gültiger Ausweis muss nicht allein wegen des Eigentümerwechsels erneuert werden. Ablaufdatum und spätere Änderungen sind zu prüfen.

Energieeffizienzklassen für Wohngebäude

Die Klasse ergibt sich aus dem im Ausweis genannten Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch.

KlasseEndenergie in kWh/(m²·a)Orientierende Einordnung
A+bis 30sehr niedriger Kennwert
Abis 50niedriger Kennwert
Bbis 75gute energetische Einordnung
Cbis 100mittlerer bis guter Bereich
Dbis 130mittlerer Bereich
Ebis 160erhöhter Kennwert
Fbis 200deutlich erhöhter Kennwert
Gbis 250hoher Kennwert
Hüber 250sehr hoher Kennwert

Was der Energieausweis aussagt – und was nicht

Er ist ein Informations- und Vergleichsdokument, aber keine vollständige Gebäude- oder Sanierungsplanung.

Das kann der Energieausweis zeigen

Er ordnet das Gebäude über Kennwert und Effizienzklasse ein, nennt wesentliche Energieträger und enthält bei Bestandsgebäuden kurz gefasste Modernisierungsempfehlungen.

Käufer erkennen dadurch, ob eine vertiefte Prüfung von Gebäudehülle, Heizung und möglichem Sanierungsbedarf besonders wichtig ist.

Das kann er nicht sicher vorhersagen

Der Ausweis garantiert keine konkrete Heizkostenrechnung. Nutzerverhalten, Raumtemperatur, Haushaltsgröße, Energiepreise und Wetter beeinflussen die späteren Kosten.

Die Modernisierungsempfehlungen ersetzen keine individuelle Energieberatung, Kostenberechnung oder Fördermittelprüfung.

So unterstützt MARINUS Immobilien beim Energieausweis

Zu Beginn der Verkaufsvorbereitung prüfen wir, ob ein gültiger Energieausweis vorhanden ist, zu welchem Gebäude er gehört und ob Ausstellungsdatum, Ablaufdatum und Objektdaten zur geplanten Vermarktung passen.

Fehlt ein gültiger Ausweis, klären wir gemeinsam mit dem Eigentümer, welche Ausweisart voraussichtlich erforderlich oder sinnvoll ist. Wir stellen vorhandene Gebäude-, Heizungs- und Verbrauchsunterlagen zusammen.

Mit Zustimmung des Eigentümers können wir eine nach dem GEG ausstellungsberechtigte Fachperson beauftragen oder die Erstellung begleiten. Nach Ausstellung übernehmen wir die erforderlichen Werte sorgfältig in Exposé und Immobilienanzeige und halten den Ausweis bei Besichtigungen bereit.

Fehlende, verspätete oder unvollständige Angaben können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden

Verstöße gegen bestimmte Vorlage-, Übergabe- und Anzeigenpflichten sowie gegen weitere Energieausweisregeln können nach § 108 GEG mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Der Energieausweis sollte deshalb nicht erst kurz vor dem Notartermin geklärt werden.

Häufige Fragen zum Energieausweis

Antworten für Eigentümer, die ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchten.

Brauche ich beim Verkauf immer einen Energieausweis?

Regelmäßig ja, wenn kein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt. Ausnahmen gelten insbesondere für kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche und für Baudenkmäler hinsichtlich bestimmter Verkaufspflichten.

Wann ist bei einem Einfamilienhaus ein Bedarfsausweis Pflicht?

Bei einem bestehenden Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich. Die besondere Pflicht greift nicht, wenn das Gebäude mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht.

Genügt bei einem Haus ab 1978 ein Verbrauchsausweis?

Bei einem bestehenden Wohngebäude mit Bauantrag am oder nach dem 1. November 1977 besteht regelmäßig Wahlfreiheit. Für einen Verbrauchsausweis müssen jedoch vollständige und plausible Verbrauchsdaten vorliegen.

Wie viele Verbrauchsdaten werden benötigt?

Mindestens 36 zusammenhängende Monate. Die jüngste Abrechnungsperiode muss enthalten sein und darf bei Ausstellung nicht mehr als 18 Monate zurückliegen. Längere Leerstände sind angemessen zu berücksichtigen.

Kann ich einen Energieausweis nur für meine Eigentumswohnung bestellen?

Grundsätzlich wird der Energieausweis für das Gebäude ausgestellt. Bei einer Eigentumswohnung sollte zunächst die Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft nach einem gültigen Gebäudeausweis gefragt werden.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Grundsätzlich zehn Jahre. Nach bestimmten umfangreichen Änderungen am Gebäude kann vor Ablauf ein neuer Energieausweis erforderlich werden.

Muss der Energieausweis bereits in der Anzeige stehen?

Liegt bei Aufgabe einer kommerziellen Anzeige bereits ein Energieausweis vor, müssen die vorgeschriebenen Angaben aufgenommen werden. Spätestens bei der Besichtigung ist der Ausweis oder eine Kopie vorzulegen.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Nur Personen, die die Qualifikationsvoraussetzungen des § 88 GEG erfüllen. Die Berechtigung hängt unter anderem von Ausbildung, Fachrichtung, Berufserfahrung und gegebenenfalls Zusatzqualifikation ab.

Übernimmt MARINUS Immobilien die Erstellung?

Die Ausstellung selbst erfolgt durch eine berechtigte Fachperson. MARINUS Immobilien prüft den Bedarf, sammelt die Unterlagen und kann Beauftragung und Erstellung mit Zustimmung des Eigentümers koordinieren.

Aktuelle Rechtsgrundlagen

Energieausweis rechtzeitig klären – Verkauf vollständig vorbereiten

Wir prüfen vorhandene Unterlagen, klären die voraussichtlich erforderliche Ausweisart und begleiten auf Wunsch die Beauftragung einer berechtigten Fachperson. Anschließend übernehmen wir die Angaben korrekt in Ihre Immobilienvermarktung.