Notarieller Kaufvertrag
Der Grundstückskauf wird beurkundet. Der Notar zeigt den Vorgang dem zuständigen Finanzamt an.
Wer in Niedersachsen ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück kauft, muss die Grunderwerbsteuer von Anfang an in die Finanzierung einplanen. Hier erfahren Sie, wie hoch die Steuer ist, woraus sie berechnet wird, wann sie fällig wird und welche gesetzlichen Ausnahmen bestehen.
Allgemeine Information für Immobilienkäufer – keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.
Tragen Sie den Kaufpreis und gegebenenfalls separat ausgewiesenes bewegliches Inventar ein. Die Berechnung erfolgt direkt auf dieser Seite.
Der Rechner aktualisiert das Ergebnis sofort bei jeder Eingabe und verwendet für Niedersachsen 5,0 %. Er liefert eine vereinfachte Orientierung; verbindlich ist der Steuerbescheid des Finanzamts.
Die Grunderwerbsteuer entsteht grundsätzlich bereits mit dem rechtswirksamen Erwerbsvorgang – nicht erst mit Schlüsselübergabe, Kaufpreiszahlung oder Eintragung im Grundbuch.
Der Grundstückskauf wird beurkundet. Der Notar zeigt den Vorgang dem zuständigen Finanzamt an.
Das Finanzamt ermittelt die Bemessungsgrundlage und setzt die Grunderwerbsteuer durch Bescheid fest.
Die Steuer ist grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.
Nach Zahlung übersendet das Finanzamt die Bescheinigung in der Regel direkt an den Notar.
Die Steuer bemisst sich grundsätzlich nach dem Wert der Gegenleistung. Bei einem normalen Kauf ist das zunächst der Kaufpreis. Zur Gegenleistung können außerdem übernommene sonstige Leistungen und Nutzungen gehören, die sich der Verkäufer vorbehält.
Entscheidend ist nicht nur, wie einzelne Beträge im Vertrag bezeichnet werden, sondern was wirtschaftlich tatsächlich für das Grundstück und seine wesentlichen Bestandteile gezahlt wird.
Bei Sonderfällen ohne feststellbare Gegenleistung, Tauschgeschäften, Erbbaurechten, Zwangsversteigerungen, gesellschaftsrechtlichen Vorgängen oder verbundenen Grundstücks- und Bauverträgen sollte die Berechnung steuerlich geprüft werden.
Einrichtungsgegenstände gehören nicht automatisch zum Grundstück im Sinne der Grunderwerbsteuer. Trotzdem ist eine willkürliche Aufteilung des Kaufpreises nicht zulässig.
Tatsächlich bewegliche Gegenstände wie bestimmte Möbel, Gartengeräte oder frei stehende Einrichtungsgegenstände können außerhalb der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage liegen, wenn sie im Vertrag gesondert und realistisch bewertet werden.
Grund und Boden, Gebäude und deren wesentliche Bestandteile gehören grundsätzlich zum Grundstück. Eine reine Umbenennung eines Gebäudebestandteils in „Inventar“ verändert die steuerliche Behandlung nicht.
Alter, Zustand, ursprünglicher Preis und realistischer Zeitwert sollten zur angesetzten Summe passen. Überhöhte oder pauschale Beträge können vom Finanzamt hinterfragt und korrigiert werden.
Bewegliche Gegenstände sollten mit einer konkreten Beschreibung und einem eigenen Betrag aufgeführt werden. Bei größeren Summen ist eine Abstimmung mit Notar oder Steuerberatung sinnvoll.
Das Grunderwerbsteuergesetz enthält gesetzliche Ausnahmen. Sie gelten nur, wenn die jeweiligen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.
Ein Grundstückserwerb kann steuerfrei sein, wenn der für die Steuer maßgebende Wert 2.500 € nicht übersteigt. Dies betrifft nur selten typische Immobilienkäufe.
Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnern können unter die gesetzliche Befreiung fallen.
Übertragungen zwischen Eltern, Kindern, Großeltern und Enkeln können grunderwerbsteuerfrei sein. Für Geschwister gilt diese Befreiung nicht allein wegen der Verwandtschaft.
Bestimmte Erwerbe durch Miterben bei der Teilung eines Nachlasses sind gesetzlich ausgenommen. Die konkrete Gestaltung sollte steuerlich geprüft werden.
Kaufvertragliche Regelung und gesetzliche Haftung sind nicht vollständig dasselbe.
Die Vertragsbeteiligten sind grundsätzlich Gesamtschuldner der Grunderwerbsteuer. Im üblichen Kaufvertrag wird vereinbart, dass der Käufer die Steuer trägt. Deshalb richtet das Finanzamt den Bescheid regelmäßig zunächst an den Käufer.
Wird die Steuer nicht gezahlt, kann das Finanzamt unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch den anderen Gesamtschuldner in Anspruch nehmen.
Nach Zahlung der festgesetzten Grunderwerbsteuer erteilt das Finanzamt die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung und sendet sie in der Regel direkt an den beurkundenden Notar.
Das Grundbuchamt benötigt diese Bescheinigung grundsätzlich, bevor es den Käufer als neuen Eigentümer eintragen darf.
Käufer sollten nicht nur den Kaufpreis finanzieren, sondern auch die zusätzlichen Erwerbskosten und einen möglichen Modernisierungspuffer berücksichtigen.
In Niedersachsen 5,0 % der steuerpflichtigen Gegenleistung. Die Steuer wird durch das Finanzamt festgesetzt.
Kaufvertrag, Grundschuldbestellung und weitere notarielle Tätigkeiten verursachen gesetzlich geregelte Gebühren.
Für Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung, Grundschuld und Löschungen entstehen Grundbuchgebühren.
Bei einem provisionspflichtigen Angebot gilt die im Exposé und Kaufvertrag ausgewiesene Vereinbarung.
Bereitstellungszinsen, Gutachten oder weitere bankseitige Kosten können je nach Finanzierung hinzukommen.
Renovierung, Möbel, Umzug und spätere Instandhaltung sollten nicht vollständig aus der Liquidität verdrängt werden.
Die wichtigsten Antworten für Käufer von Häusern, Eigentumswohnungen und Grundstücken in Niedersachsen.
Der Steuersatz beträgt für in Niedersachsen liegende Grundstücke derzeit 5,0 % der steuerpflichtigen Gegenleistung.
Sie entsteht grundsätzlich mit dem rechtswirksamen Erwerbsvorgang, bei einem üblichen Immobilienkauf also regelmäßig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Übergabe, Kaufpreiszahlung und Grundbucheintragung sind dafür nicht entscheidend.
Die Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Maßgeblich sind die Angaben und die Zahlungsfrist im konkreten Bescheid.
Im Kaufvertrag übernimmt üblicherweise der Käufer die Zahlung. Gesetzlich sind die Vertragsparteien jedoch grundsätzlich Gesamtschuldner.
Ob und in welchem Umfang eine Küche oder anderes Inventar außerhalb der Bemessungsgrundlage liegt, hängt von der rechtlichen Einordnung und einem realistischen, gesondert ausgewiesenen Zeitwert ab. Eine pauschale oder überhöhte Aufteilung sollte vermieden werden.
Ja. Wohnungseigentum gehört zum Grundstücksbegriff des Grunderwerbsteuerrechts. Auch der Erwerb einer noch nicht fertiggestellten Eigentumswohnung kann steuerpflichtig sein.
Das Finanzamt erteilt die Unbedenklichkeitsbescheinigung und sendet sie üblicherweise an den Notar. Sie ist grundsätzlich Voraussetzung für die Eintragung des Käufers als Eigentümer.
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Festsetzung aufgehoben oder geändert werden, wenn der Erwerbsvorgang rückgängig gemacht wird. Dafür gelten Fristen und weitere Bedingungen; eine automatische Erstattung erfolgt nicht.
Das hängt von Eigenkapital, Bonität, Beleihungswert und Finanzierungskonzept ab. Käufer sollten die Steuer bereits vor Abgabe eines Kaufangebots mit der Bank oder Finanzierungsberatung besprechen.
Prüfen Sie vor Ihrer Kaufentscheidung, welche Grunderwerbsteuer und weiteren Kaufnebenkosten anfallen. Bei Fragen zu einem aktuellen Immobilienangebot von MARINUS Immobilien sprechen Sie uns direkt an.