Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf
Was ist die Grunderwerbsteuer?
Beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks fällt die sogenannte Grunderwerbsteuer an.
Sie gehört zu den sogenannten Ländersteuern und wird vom jeweiligen Bundesland festgelegt.
Die Steuer entsteht mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen?
Wer eine Immobilie oder Bauland in Niedersachsen – also auch in Zeven und im Landkreis Rotenburg (Wümme) – erwirbt, zahlt derzeit:
5,0 % des notariell beurkundeten Kaufpreises
Beispiel:
Bei einem Kaufpreis von 350.000 € beträgt die Grunderwerbsteuer 17.500 €.
Wann muss die Grunderwerbsteuer gezahlt werden?
Nach dem Notartermin erhält der Käufer vom Finanzamt einen Steuerbescheid.
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Zahlungsfrist: in der Regel 4 Wochen
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Die Zahlung ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung
Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
Diese Bescheinigung benötigt der Notar, um die Eintragung des Käufers im Grundbuch zu veranlassen.
Gibt es Ausnahmen oder Einsparmöglichkeiten?
In bestimmten Fällen kann die Grunderwerbsteuer:
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ganz entfallen (z. B. bei Übertragungen zwischen Ehepartnern oder innerhalb enger Familienkreise)
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reduziert werden, wenn bewegliche Gegenstände (z. B. Küche, Inventar) im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden
Wichtig ist dabei eine saubere und rechtlich korrekte Gestaltung des Kaufvertrags.
Unser Service für Käufer
Als Ihr Immobilienmakler in Zeven informieren wir Sie frühzeitig über alle Kaufnebenkosten – einschließlich:
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Grunderwerbsteuer
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Notar- und Grundbuchkosten
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eventuelle Finanzierungskosten
Bei Bedarf stellen wir gerne den Kontakt zu erfahrenen Steuerberatern her, damit Sie rechtlich und steuerlich optimal beraten sind.
