Wohnflächenberechnung

Warum sie beim Immobilienverkauf so wichtig ist

 

Die richtige Wohnfläche entscheidet über den Kaufpreis

Gerade bei Gebrauchtimmobilien fehlt in den Bauunterlagen häufig eine nachvollziehbare Wohnflächenberechnung.

Dabei ist die korrekte Wohnfläche von großer Bedeutung:

  • Sie ist Grundlage für die Immobilienbewertung

  • Banken verlangen sie für die Finanzierung

  • Sie beeinflusst maßgeblich den Kaufpreis

  • Abweichungen können zu Kaufpreisminderungen führen

Weicht die tatsächliche Wohnfläche erheblich von der im Kaufvertrag angegebenen Fläche ab, können Käufer unter Umständen einen Teil des Kaufpreises zurückfordern.

Eine korrekte und nachvollziehbare Berechnung schafft daher Sicherheit für beide Seiten.


Nach welcher Methode wird die Wohnfläche berechnet?

Es existieren mehrere Berechnungsgrundlagen:

  • DIN 277

  • DIN 283 (veraltet)

  • Zweite Berechnungsverordnung (II. BV)

  • Wohnflächenverordnung (WoFlV)

Heute ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV) die gängige und rechtlich anerkannte Methode bei Wohnimmobilien.


Keine Wohnflächenberechnung vorhanden?

Fehlt bei einer Gebrauchtimmobilie eine verlässliche Berechnung, empfiehlt es sich, einen Sachverständigen, Architekten oder Gutachter zu beauftragen.

Die Kosten beginnen – je nach Größe der Immobilie – meist ab etwa 150 Euro aufwärts.

Diese Investition sorgt für Rechtssicherheit und vermeidet spätere Streitigkeiten.


Wohnfläche selbst berechnen – die wichtigsten Grundsätze nach WoFlV

Bei der Wohnflächenverordnung gilt:

  • Maßgeblich sind die lichten Maße zwischen den Bauteilen

  • Gemessen wird von Vorderkante Wandbekleidung

  • Ein pauschaler 3 %-Abzug für Putz ist nicht mehr vorgesehen

  • Gemessen wird oberhalb von Sockelleisten


Besondere Regelungen

Dachschrägen

  • Bis 1 m Höhe: keine Anrechnung

  • 1 m bis 2 m Höhe: 50 % Anrechnung

  • Ab 2 m Höhe: 100 % Anrechnung

Balkone, Loggien, Terrassen

  • In der Regel 25 % Anrechnung

  • Bei hochwertiger Ausführung maximal 50 %

Wintergärten

  • Unbeheizt: 50 %

  • Beheizt: 100 %

Treppen

  • Fläche zählt, wenn die lichte Höhe über 1 m liegt

Pfeiler, Schornsteine, Vormauerungen

  • Unter 1,5 m Höhe: anrechenbar

  • Über 1,5 m Höhe und größer als 0,1 m²: nicht anrechenbar


Was zählt zur Wohnfläche?

Zur Wohnfläche gehören unter anderem:

  • Wohnzimmer

  • Schlafzimmer

  • Kinderzimmer

  • Küche

  • Badezimmer

  • WC

  • Flure und Dielen

  • Abstellräume innerhalb der Wohnung

Teilweise anrechenbar sind außerdem:

  • Balkone

  • Loggien

  • Terrassen

  • Wintergärten

  • Dachgärten

  • Hobby- oder Fitnessräume


Was zählt nicht zur Wohnfläche?

Nicht zur Wohnfläche gehören:

  • Kellerräume

  • Heizungsräume

  • Waschküchen

  • Trockenräume

  • Garagen

  • Abstellräume außerhalb der Wohnung

  • Bodenräume


Unser Service für Verkäufer in Zeven

Als Ihr Immobilienmakler in Zeven prüfen wir vor Verkaufsbeginn:

  • vorhandene Bauunterlagen

  • bestehende Wohnflächenberechnungen

  • Plausibilität der angegebenen Quadratmeter

Falls erforderlich, empfehlen wir Ihnen qualifizierte Sachverständige, damit Ihre Wohnflächenangaben rechtssicher und nachvollziehbar sind.

So vermeiden Sie spätere Auseinandersetzungen und sorgen für eine solide Grundlage bei Bewertung, Finanzierung und Verkauf.


Hinweis: Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Maßgeblich ist die jeweils gültige Wohnflächenverordnung (WoFlV).