Wohnflächenberechnung
Warum sie beim Immobilienverkauf so wichtig ist
Die richtige Wohnfläche entscheidet über den Kaufpreis
Gerade bei Gebrauchtimmobilien fehlt in den Bauunterlagen häufig eine nachvollziehbare Wohnflächenberechnung.
Dabei ist die korrekte Wohnfläche von großer Bedeutung:
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Sie ist Grundlage für die Immobilienbewertung
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Banken verlangen sie für die Finanzierung
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Sie beeinflusst maßgeblich den Kaufpreis
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Abweichungen können zu Kaufpreisminderungen führen
Weicht die tatsächliche Wohnfläche erheblich von der im Kaufvertrag angegebenen Fläche ab, können Käufer unter Umständen einen Teil des Kaufpreises zurückfordern.
Eine korrekte und nachvollziehbare Berechnung schafft daher Sicherheit für beide Seiten.
Nach welcher Methode wird die Wohnfläche berechnet?
Es existieren mehrere Berechnungsgrundlagen:
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DIN 277
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DIN 283 (veraltet)
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Zweite Berechnungsverordnung (II. BV)
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Wohnflächenverordnung (WoFlV)
Heute ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV) die gängige und rechtlich anerkannte Methode bei Wohnimmobilien.
Keine Wohnflächenberechnung vorhanden?
Fehlt bei einer Gebrauchtimmobilie eine verlässliche Berechnung, empfiehlt es sich, einen Sachverständigen, Architekten oder Gutachter zu beauftragen.
Die Kosten beginnen – je nach Größe der Immobilie – meist ab etwa 150 Euro aufwärts.
Diese Investition sorgt für Rechtssicherheit und vermeidet spätere Streitigkeiten.
Wohnfläche selbst berechnen – die wichtigsten Grundsätze nach WoFlV
Bei der Wohnflächenverordnung gilt:
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Maßgeblich sind die lichten Maße zwischen den Bauteilen
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Gemessen wird von Vorderkante Wandbekleidung
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Ein pauschaler 3 %-Abzug für Putz ist nicht mehr vorgesehen
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Gemessen wird oberhalb von Sockelleisten
Besondere Regelungen
Dachschrägen
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Bis 1 m Höhe: keine Anrechnung
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1 m bis 2 m Höhe: 50 % Anrechnung
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Ab 2 m Höhe: 100 % Anrechnung
Balkone, Loggien, Terrassen
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In der Regel 25 % Anrechnung
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Bei hochwertiger Ausführung maximal 50 %
Wintergärten
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Unbeheizt: 50 %
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Beheizt: 100 %
Treppen
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Fläche zählt, wenn die lichte Höhe über 1 m liegt
Pfeiler, Schornsteine, Vormauerungen
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Unter 1,5 m Höhe: anrechenbar
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Über 1,5 m Höhe und größer als 0,1 m²: nicht anrechenbar
Was zählt zur Wohnfläche?
Zur Wohnfläche gehören unter anderem:
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Wohnzimmer
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Schlafzimmer
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Kinderzimmer
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Küche
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Badezimmer
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WC
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Flure und Dielen
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Abstellräume innerhalb der Wohnung
Teilweise anrechenbar sind außerdem:
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Balkone
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Loggien
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Terrassen
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Wintergärten
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Dachgärten
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Hobby- oder Fitnessräume
Was zählt nicht zur Wohnfläche?
Nicht zur Wohnfläche gehören:
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Kellerräume
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Heizungsräume
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Waschküchen
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Trockenräume
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Garagen
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Abstellräume außerhalb der Wohnung
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Bodenräume
Unser Service für Verkäufer in Zeven
Als Ihr Immobilienmakler in Zeven prüfen wir vor Verkaufsbeginn:
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vorhandene Bauunterlagen
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bestehende Wohnflächenberechnungen
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Plausibilität der angegebenen Quadratmeter
Falls erforderlich, empfehlen wir Ihnen qualifizierte Sachverständige, damit Ihre Wohnflächenangaben rechtssicher und nachvollziehbar sind.
So vermeiden Sie spätere Auseinandersetzungen und sorgen für eine solide Grundlage bei Bewertung, Finanzierung und Verkauf.
Hinweis: Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Maßgeblich ist die jeweils gültige Wohnflächenverordnung (WoFlV).
