Bieterverfahren

Höherer Verkaufspreis Dank Bieterverfahren?

 

Immobilien per Bieterverfahren verkaufen. Vor- und Nachteile im Überblick.

 

Wann empfiehlt sich der Immobilienverkauf über ein Bieterverfahren?

Das private Bieterverfahren ist weder eine Auktion noch eine Versteigerung. Der erste Schritt beim Bieterverfahren ist der gleiche wie bei einem normalen Verkaufsangebot. Wir bewerten Ihre Immobilie und schreiben ein ausführliches Exposé, in dem alle relevanten Daten und Informationen enthalten sind. Die Immobilie wird zunächst zum mit dem Verkäufer abgestimmten Angebotspreis bei Immowelt, ImmoScout24, Ebay und weitere Immobilienportale inseriert.

 

Bei hoher Nachfrage empfiehlt sich ein Bieterverfahren.

Die Besichtigungstermine können dann dicht aufeinanderfolgend, in kleineren Gruppen oder als Sammelbesichtigung erfolgen. Auf diese Weise wird den Interessenten die Größe der Nachfrage vor Augen geführt. Bei konkretem Kaufinteresse an der Immobilie hat der Interessent die Möglichkeit, in einer von uns festgelegten Frist über uns ein Kaufangebot abzugeben. Die Interessenten können in Ihrem Angebot den Angebotspreis über- oder unterbieten. Dabei wird grundsätzlich ein schriftliches Angebot vom Interessenten eingefordert. Den Wettbewerb treibt den Preis in der Regel nach oben über den Angebotspreis.  Nachdem wir einige Angebote erhalten haben, teilen wir allen Bietenden den derzeitigen Höchstpreis mit. Nun haben die Interessenten, die ein Gebot abgegeben haben, noch ein weiteres Mal die Gelegenheit, ein weiteres Angebot abzugeben, das über dem bisherigen Höchstgebot liegt. Die weiteren Verhandlungen werden jetzt nur noch mit dem Höchstbietenden geführt. 

 

Muss der Eigentümer ein Angebot akzeptieren?

Der Verkäufer kann das Angebot annehmen, ablehnen oder auf dieser Basis weiterverhandeln. Für den Verkäufer besteht kein Risiko, da das Bieterverfahren ihn nicht zum Verkauf verpflichtet. Er entscheidet alleine, an wen er verkaufen möchte und das braucht nicht der höchstbietende zu sein. Auch braucht er keine Angst zu haben, ein zu niedriges Angebot akzeptieren zu müssen. Aber auch der Interessent kann nach Abgabe seines Kaufangebotes von diesem jederzeit wieder zurücktreten. Das gilt so lange, bis der notariell beglaubigte Kaufvertrag unterschrieben ist. Ein rechtswirksamer Erwerb kommt nur mit dem notariell beurkundeten Kaufvertrag zustande.

 

Vorteile für den privaten Verkäufer

1. Vorteil: Durch dieses Verfahren wird ein maximaler Preis erzielt.
2. Vorteil: Der Verkauf erstreckt sich über einen in der Regel kürzeren Zeitraum (2 - 4 Wochen).
3. Vorteil: Meistens ein einziger Besichtigungstermin an einem Samstag erspart Ihnen 10 bis 20 Besichtigungstermine.

 

Wer bezahlt die Maklerprovision?

Bei einer normalen Vermittlung verhandeln wir für beide Seiten einen fairen Preis aus und unsere Provision wird 50/50 zwischen Verkäufer und Käufer geteilt. Da wir als Immobilienmakler bei einem Bieterverfahren hauptsächlich die Interessen des Verkäufers verfolgen, nämlich einen maximalen Preis für Ihre Immobilie zu erzielen, möchten wir fairerweise auch nur Sie als Verkäufer vertreten. Das bedeutet, dass die Vermittlung für den Käufer provisionsfrei ist und Sie uns 100 % Verkäuferprovision zahlen.