Der Notar
Was macht der Notar beim Immobilienkauf oder -verkauf?
Ein Notarvertrag ist Pflicht
Ein Notarvertrag stellt eine rechtlich zwingende Voraussetzung für das Zustandekommen eines rechtsgültigen Hausverkaufes dar. Ein Immobilienkaufvertrag ohne notarielle Beurkundung ist nichtig. Weil es sich bei der Transaktion einer Immobilie um eine große Entscheidung und eine Menge Geld handelt, sieht der Gesetzgeber einen neutralen Fachmann vor: den Notar. So bringen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie unter Dach und Fach.
Damit der Vertrag für den Verkauf Ihrer Immobilie rechtlich wirksam ist, muss ein Notar den Kaufvertrag beurkunden. Denn ein neutraler Fachmann soll vor übereilten Entscheidungen schützen, die Vertragsparteien belehren und sämtlichen Schriftverkehr mit den Behörden (z.B. Grundbuchamt) übernehmen. Deshalb ist ein Immobilienkaufvertrag erst dann rechtlich vollzogen, wenn der Notar ihn beurkundet hat. Der Notar erstellt auch den Kaufvertrag. Serviceorientierte Makler bereiten den Entwurf vom Kaufvertrag gern vor. Dadurch genügt dann in der Regel der Beurkundungstermin für Käufer und Verkäufer. Wer privat anbietet, wird nicht umhinkommen, den Notar mehrmals aufsuchen zu müssen.
Welche Aufgaben hat der Notar?
Zu den Aufgaben des Notars gehört es zwar nicht die Bonität oder Zuverlässigkeit der Vertragspartner zu überprüfen. Aber er kann dafür sorgen, dass dem Verkäufer keine Nachteile entstehen, falls der Käufer nicht zahlt. Der Notar stellt eine Urkunde aus, die gleichzeitig einen Zwangsvollstreckungstitel bildet. Damit kann der Verkäufer eine Zwangsvollstreckung gegen den Käufer erwirken und in bestimmten Fällen vom Kaufvertrag zurücktreten.
Für einen schnellen und reibungslosen Ablauf benötigt der Notar unter anderem folgende Unterlagen:
- Kaufpreis
- Termin der Übergabe
- Angabe von Sachmängeln (falls vorhanden)
- Grundbuchauszug
- Persönliche Angaben
Wer privat ohne Makler eine Immobilie verkauft, wird in der Regel mehr Termine beim Notar benötigen. Mit einem Immobilienexperten ist – wie schon erwähnt – meist nur ein Beurkundungstermin beim Notar notwendig. Bei diesem verliest der Notar den aufgesetzten Vertrag und es besteht noch einmal die Möglichkeit für Änderungen. Da ein Immobilienkaufvertrag nicht ohne Weiteres zu verstehen ist, empfiehlt es sich, die Beratungspflicht des Notars in Anspruch zu nehmen und sich ausführlich aufklären zu lassen. Dafür werden auch keine weiteren Kosten berechnet.
Sind sich die Parteien unsicher, kann vor dem eigentlichen Beurkundungstermin ein Vortermin durchgeführt werden. Bei diesem wird ein Vertragsentwurf erstellt und die Vertragsbestandteile mit allen Parteien besprochen. Oder Sie wenden sich an einen professionellen Makler.
Wer zahlt den Notar?
In der Regel bezahlt der Käufer die Notarkosten für den Immobilienkauf.